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Quelle: baumagazin.de Datum: 08.09.2010
OLG-Urteil: Überholte DIN-Normen
Handwerkliche Arbeit gemäß einer DIN-Norm bedeutet nicht automatisch einwandfreie Arbeit. Denn nach einem aktuellen Urteil des OLG Dresden sind einige DIN-Normen nicht konform mit dem aktuellen Stand der Technik, so dass Baumängel trotz Einhaltung der Normen auftreten können. Rechtsexperten raten daher zu einem unabhängigen vereidigten Sachverständigen, der den Bau überwacht, wenn kein Architekt dafür verantwortlich ist.
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